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  • Aktualisiert am:
  • 23. Juni 2025

Beschreibung

Inhalt: Warum ein Hotel, Mustervertrag , Steuerliche Klarheit

 

Warum in Punta Cana in ein Hotel investieren?

1. Boomender Tourismus

Punta Cana ist der Top-Reisemarkt der Karibik mit stetig wachsenden Besucherzahlen und hervorragender internationaler Anbindung.

2. Staatliche Förderung

Dank Gesetzen wie CONFOTUR genießen Investoren bis zu 15 Jahre Steuerfreiheit auf Ihre Immobilie und profitieren von einer stabilen, investorenfreundlichen Politik.

3. Hohe Renditechancen

Hotels bieten deutlich höhere Einnahmen als klassische Immobilien – mit jährlichen Nettorenditen von bis zu 12 %.

4. Nischen mit Potenzial

Im gehobenen Segment gibt es noch viel ungenutzten Raum – z. B. für Boutiquehotels, Wellness- oder Lifestyle-Konzepte. Wie es in vielen Teilen der Welt schon erfolgreich umgesetzt ist. Jetzt auch in Punta Cana.

5. Kaufkräftige Zielgruppen

Gäste aus den USA, Kanada und Europa bringen hohe Zahlungsbereitschaft. Sie suchen das Besondere. Der Markt an All-Inclusiv-Hotels scheint gesättigt zu sein. Die Nachfrage nach Boutiquehotels steigt.

6. Eigennutzung möglich

Viele Projekte erlauben eine Kombination aus Kapitalanlage und privater Nutzung – mit professionellem Management im Hintergrund. Sicher investieren mit Freude.

Übersicht eines Hotel-Muster-Vertrags

Zusammenfassung des Miet- und Verwaltungsvertrags – Muster

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümer einer Wohneinheit im Projekt, der Betreiberfirma („LA OPERADORA“) und der Verwaltungsgesellschaft („LA ADMINISTRADORA“). Ziel ist die strukturierte Verwaltung und Vermietung der Immobilie im Rahmen eines professionellen Management- und Vermietprogramms („Pool de Renta“).

1. Verantwortlichkeiten des Eigentümers

Während der Eigentümer seine Einheit über das Punktesystem selbst nutzt, verpflichtet er sich zur Einhaltung folgender Bestimmungen:

  • Die maximale Belegung erfolgt gemäß den Vorgaben der Betreiberfirma.

  • Eine vom Betreiber empfohlene Versicherung ist durchgehend aufrechtzuerhalten.

  • Der Eigentümer und seine Gäste haben den Verhaltenskodex (Anhang IV) zu beachten.


2. Leistungen und Pflichten der Betreiberfirma

Die Betreiberfirma übernimmt folgende Aufgaben:

a) Betrieb & Wartung
Pflege, Vermietung und Instandhaltung der Einheiten gemäß den Standards des Mietprogramms.

b) Vertragsmanagement
Abschluss rechtsverbindlicher Mietverträge im Namen des Eigentümers, inklusive Zahlungsabwicklung und Geltendmachung von Ansprüchen.

c) Mietpreisgestaltung
Die Betreiberfirma legt die Mietpreise eigenständig fest. Diese können zwischen Einheiten variieren (z. B. durch Lage oder Größe). Die Einnahmen werden gemäß einem Verteilungsschlüssel („Pool-System“) fair aufgeteilt.

d) Sonderregelungen
Es können Freinächte oder Rabatte für ausgewählte Gäste gewährt werden, die zum Erfolg des Projekts beitragen.

e) Reinigung & Housekeeping
Reinigung und Ausstattung der Einheit mit Verbrauchsmaterialien erfolgt vor, während und nach der Vermietung; die Kosten werden dem Pool belastet.

f) Marketing & Verwaltung
Alle Marketing-, Verwaltungs- und Buchhaltungskosten werden durch die Betreiberfirma getragen, einschließlich Inseraten, Promotion und Buchungsplattformen.

g) Personal & Dienstleister
Der Betreiber darf eigene Mitarbeitende oder externe Dienstleister einsetzen.

h) Gästebetreuung
Beschwerden von Gästen werden professionell bearbeitet; es können gegebenenfalls alternative Einheiten zugewiesen werden.


3. Weitere Pflichten des Eigentümers

  • Steuern: Nach Ablauf steuerlicher Vergünstigungen trägt der Eigentümer sämtliche Immobilienabgaben.

  • Versicherung: Pflicht zur Absicherung gegen Haftpflicht, Schäden, Feuer und Elementargefahren.

  • Keine Lagerung: Keine privaten Gegenstände dürfen während der Abwesenheit in der Einheit verbleiben.

  • Kostenübernahme: Der Eigentümer trägt sämtliche von ihm oder seinen Gästen verursachten Kosten.

  • Verkauf & Besichtigung: Verkaufsabsichten sind dem Betreiber mitzuteilen; Besichtigungen sind nur nach Absprache möglich, wenn die Einheit nicht vermietet ist.


4. Weitere Klauseln

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Vertragsklausel unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt.

  • Aufhebung vorheriger Absprachen: Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit.

  • Ergänzendes Recht: Es gilt subsidiär das allgemeine Zivilrecht.

Steuerliche Klarheit für Immobilieninvestoren in der Dominikanischen Republik

Die Dominikanische Republik ist ein wachstumsstarker und lukrativer Immobilienmarkt – doch auch im Paradies gilt: Steuerliche Pflichten müssen ernst genommen werden, besonders für deutsche Anleger.

Als deutscher Steuerpflichtiger müssen alle weltweiten Einkünfte – also auch Mieteinnahmen aus dominikanischen Immobilien – in Deutschland deklariert werden. Die Einnahmen werden in der Steuererklärung über die Anlage AUS gemeldet. In der Regel fällt in der Dominikanischen Republik keine Quellensteuer auf Mieteinnahmen an, wodurch die volle Versteuerung in Deutschland erfolgt. Werbungskosten wie Instandhaltung, Verwaltung oder Zinsen können geltend gemacht werden und reduzieren die Steuerlast.

Auch Gewinne beim Immobilienverkauf sind relevant: Werden Objekte innerhalb von zehn Jahren wieder verkauft, ist der Gewinn in Deutschland steuerpflichtig – danach steuerfrei. Wer seine Einnahmen über ein Konto in der Dominikanischen Republik erhält, muss dieses Konto ebenfalls in Deutschland angeben.

Ein Sonderfall sind Immobilien in Confotur-Zonen: Sie genießen steuerliche Vorteile vor Ort und erhöhen damit die Nettorendite – steuerfrei bleiben die Einnahmen in Deutschland dennoch nicht.

Optional können Investoren ihre Mieteinnahmen auch freiwillig in der Dominikanischen Republik versteuern, etwa um eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung nach § 34c EStG zu vermeiden. Die dominikanische Einkommensteuer liegt dabei – je nach Höhe des Gewinns – zwischen 15 % und 25 %.

Fazit:
Mieteinnahmen aus der Dominikanischen Republik müssen in Deutschland versteuert werden – doch mit guter Planung und ggf. freiwilliger Versteuerung vor Ort lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden. Karibik Lama unterstützt Sie nicht nur bei der Immobiliensuche, sondern auch mit verlässlichen Informationen rund um Steuern, Recht und Investitionssicherheit.

Property Id: 25170

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