Übersicht
- Aktualisiert am:
- 24. Juni 2025
- 1 Schlafzimmer
- 1 Badezimmer
- Ein Parkplatz Parkplatz / Parkplätze
- 53 m2
- Baujahr:2028
Beschreibung
Was passiert hier?
Ein großes Apartmentprojekt im exklusiven Stil, von einer der renommiertesten Baufirmen in Punta Cana (Noval Properties) und natürlich mit Strandzugang. Diese Wohn und Ferienanlage wird in Cana Bay errichtet. Eine der vielversprechendsten Regionen in Punta Cana hinsichtlich Ihrer Rendite. Cana Bay integriert sich um den Golfplatz vom berühmten Hard Rock Hotel und es ist bekannt für seinen luxuriösen Beach Club mit dem sehr breiten Strand am traumhaften, türkisen Meer.
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Ein Investment, dass ohne Ihr Zutun ein hohes passives Einkommen generiert. Und als Bonus dürfen Sie noch bis zu 30 Tag im Jahr dort Urlaub machen. Ihren Vertrag finden Sie weiter unten auf deutsch übersetzt.
Das Projekt
Ein Platz, an dem selbst die Götter ihren Spaß hätten. Mit diesem Werbeslogan wird auf die einzigartige Architektur hingewiesen, die an griechische Gebäude aus der Antike erinnern lässt.
Hier entstehen insgesamt 1319 Wohneinheiten auf 5 Stockwerken mit einem, zwei und drei Schlafzimmern. Die erste Bauphase umfasst 264 Einheiten. Es wird verschiedene Pools geben, die sich durch die gesamte Anlage ziehen. Restaurants, Bars, Fitnessstudio und eine Oase zum Entspannen werden in diesen Tempel für die Götter integriert.
Die perfekte Investmentmöglichkeit wird hier für Sie geschaffen.
Hier investieren Sie in ein Hotel. Das war vorher ausschließlich institutionellen Anlegern möglich. Mit Poseidonia bietet sich dieses lukrative Investment jetzt auch Privatanlegern.
Die strategische Partnerschaft des Bauträgers mit Aston Hotels steigert Ihr Wohngefühl. Durch diese Zusammenarbeit profitieren Eigentümer von einer höheren Rentabilität und Auslastung, wenn sie ihre Immobilie vermieten möchten. Aston Hotel, bekannt für seine Exzellenz im Hotelmanagement sorgt für eine einwandfreie Wartung und eine konstante Wertsteigerung Ihrer Investition. Dieses Bündnis sichert nicht nur ein stabiles Einkommen, sondern sorgt auch für Ihren Seelenfrieden Da Sie wissen, dass Ihre Immobilie in fachmännischen Händen ist.
Steuerliche Vorteile und Kosten
Diese Anlage läuft unter dem Gesetzt Confotur der Dominikanischen Tourismusbehörde. Das bedeutet, Sie zahlen für 15 Jahre nicht die jährlichen Steuern von einem Prozent auf den Wert von über 170.000 US Dollar. Selbst die 3% Steuern bei Übergabe entfallen. Den Profit, den Sie über Aston Hotel mit Ihrer Immobilie erwirtschaften, brauchen Sie ebenfalls nicht versteuern. Dies hat Aston Hotels bereits für Sie getan. Ihre Rendite wird Ihnen einfach monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Die Gemeinschaftsumlage im Monat beträgt 2 US Dollar pro m². Für ein Penthouse werden 50 US Dollar monatlich extra berechnet. Für die Administration des Wohn und Ferien- Gebiets Cana Bay entfallen zusätzlich 96 US Dollar im Monat.
Ausstattung der Apartments
Damit Sie Ihr Investment von Anfang an genießen können, werden diese Apartments mit hochwertigen, importierten Möbeln eingerichtet. Die Klimaanlagen sind genauso inklusive wie die modernen Küchengeräte. Diese Wohneinheiten werden voll möbliert übergeben. Die Raumaufteilung und der offene Wohnbereich mit Küche, Wohn und Ess-Zimmer wird Sie begeistern. Sollten Sie sich für ein Penthouse entscheiden, erwarten Sie auf Ihrer großen Dachterrasse ein Jacuzzi und ein kleines Bad.
Für die Apartments mit einem und mit 2 Schlafzimmern steht Ihnen ein Parkplatz zur Verfügung. Für die Apartments mit 3 Schlafzimmern stehen Ihnen 2 Parkplätze zur Verfügung. Zusätzlich gibt es für die gesamte Anlage noch 140 weitere Parkplätze für Besucher.
Annehmlichkeiten
Als Besitzer einer Immobilie in diesem Projekt können Sie verschiedene Annehmlichkeiten des luxuriösen Hard Rock Hotels in Ihrer Nachbarschaft mitbenutzen. Wie zum Beispiel die Disco ORO mit bis zu 1000 Gästen und 33 VIP Tischen. Das 4500m² große Casino im Las Vegas Style. Das exklusive Montserrat Restaurant und den Hard Rock Spa. Und natürlich den exquisiten Golf Course vom Hard Rock Hotel designt von Jack Nicklaus. Als Eigentümer eines Apartments in Poseidonia zahlen Sie für die Nutzung des Traumhaften Cana Bay Beach Clubs 500 US Dollar Club-Mitgliedschaft pro Person im Jahr. Sie können aber auch an der Tageskasse 35 US Dollar pro Person zahlen. Das wird Ihnen auf den Verzehr angerechnet.
Der Betreiber des Wohn und Hotel-Komplexes
Archipelago International ist das größte private Hotelmanagementunternehmen in Südostasien. Archipelago International betrat den südostasiatischen Markt im Jahr 1997 und verfügt im Jahr 2023 über mehr als 350 Immobilien, darunter Hotels, Condotels , Resorts , Serviced Apartments , Boutique-Villenresorts und Ferienwohnungen , von denen mehr als 300 in Betrieb sind (bestehend aus mehr als 40.000 Zimmern), und 100 weitere Hotels sind in der Entwicklung. Aston Hotels gehört zur Archipelago Gruppe.
Archipelago International betreut mehr als 350 Liegenschaften mit über 40.000 Einheiten auf der ganzen Welt, beispielsweise in Südostasien (hauptsächlich), Afrika, Australien, der Karibik und dem Nahen Osten.
Bauphase
Phase 1: 993 Tage 30.08.2025 bis 30.12.2028
Phase 2: 993 Tage 26.02.2026 bis 28.06.2029
Phase 3: 993 Tage 25.08.2026 bis 25.12.2029
Phase 4: 993 Tage 21.02.2027 bis 23.06.2030
Phase 5: 993 Tage 20.08.2027 bis 20.12.2030
Die Preise im Vorverkauf
Hierzu sei erwähnt, dass die Preise während der Bauphase steigen werden. Der starke Bauboom in Punta Cana und die stetig wachsende Nachfrage nach Immobilien bescheren Ihren Besitzern seit zirka 15 Jahren eine ständig wachsende Rendite. Während der Bauphase von Poseidonia in Cana Bay können Sie erfahrungsgemäß mit einer Preissteigerung von zirka 20% rechnen. Wenn Sie Ihre Anzahlung geleistet haben, steht für Sie der Preis natürlich fest. Darum lohnt es sich schon direkt im Vorverkauf, also noch vor Baubeginn, eine der begehrten Immobilien zu erwerben.
Apartments mit einem Schlafzimmer 53m² ab 169.000 US Dollar
Apartments mit 2 Schlafzimmern 106m² ab 345.000 US Dollar
Apartments mit 3 Schlafzimmern 137m² plus 90m² Dachterrasse ab 499.000 US Dollar
Zahlungsplan
20% bei Vertragsunterzeichnung, 60% in Raten während der Bauphase, 20% bei Schlüsselübergabe
Der Vertrag:
VERTRAG ÜBER DIENSTLEISTUNGEN ZUR VERWALTUNG UND KURZFRISTIGEN VERMIETUNG
ZWISCHEN:
INVERSIONES ARCHIGROUP DOMINICANA, S.R.L.,
eine Gesellschaft nach dominikanischem Recht, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 16682LA, mit der Steuernummer (RNC) 132-77600-3 und Sitz am Boulevard Turístico del Este, Plaza Bávaro, Boulevard Center, Lokal 27-B, Bávaro, Verwaltungsbezirk Verón Punta Cana, Gemeinde Salvaleón de Higüey, Provinz La Altagracia, Dominikanische Republik.
Vertreten durch Herrn José Luis Leonardo Tejeda, dominikanischer Staatsbürger, volljährig, ledig, Inhaber der Ausweiskarte Nr. 047-0133698-6, wohnhaft an der gleichen Adresse wie die Gesellschaft.
Im Folgenden „DIE OPERADORA“ oder unter ihrer Firmenbezeichnung genannt.
CARIBBEAN CONNECTION, S.R.L.,
eine Handelsgesellschaft nach dominikanischem Recht, eingetragen mit der Steuernummer (RNC) 131-67740-1 und im Handelsregister unter der Nummer 9084LA, mit Geschäftssitz in der Plaza Coral Village, Lokale 201–206, Avenida Alemania Ecke El Dorado, Los Corales, 23301 Bávaro, Verwaltungsbezirk Verón Punta Cana, Gemeinde Salvaleón de Higüey, Provinz La Altagracia, Dominikanische Republik.
Vertreten durch Herrn César Latrilla Rodero, spanischer Staatsbürger, volljährig, verheiratet, Angestellter, Inhaber der dominikanischen Ausweiskarte Nr. 028-0084571-7, wohnhaft an derselben Adresse wie die Gesellschaft.
Im Folgenden „DIE ADMINISTRADORA“ oder unter ihrer Firmenbezeichnung genannt.
Herr _____________________________,
US-amerikanischer Staatsbürger, volljährig, Inhaber des Führerscheins aus dem Bundesstaat ____________ mit der Nummer _____________________________ und des US-Passes mit der Nummer _____________________________.
Verheiratet mit Frau _____________________________, US-Amerikanerin, ebenfalls volljährig, Inhaberin des Führerscheins aus ____________ mit der Nummer _____________________________ und des US-Passes mit der Nummer _____________________________.
Beide wohnhaft in _____________________________, USA, und vorübergehend wohnhaft im Condominium Poseidonia, Apartment _____, Bávaro, Verwaltungsbezirk Verón Punta Cana, Gemeinde Salvaleón de Higüey, Provinz La Altagracia, Dominikanische Republik.
Im Folgenden „DER EIGENTÜMER“ genannt oder namentlich bezeichnet.
PRÄAMBEL
Erwägung I:
Die Gesellschaft POSEIDONIA, S.R.L., gegründet nach den Gesetzen der Dominikanischen Republik, mit Steuernummer (RNC) 132-77609-7 und Handelsregister-Nummer 16949LA, mit Sitz in Plaza Coral Village, Lokale 203–206, Avenida Alemania Ecke El Dorado, Los Corales, 23301 Bávaro, Verwaltungsbezirk Verón Punta Cana, Gemeinde Salvaleón de Higüey, Provinz La Altagracia, Dominikanische Republik – im Folgenden „DIE PROMOTORIN“ genannt –, fungiert als Projektentwicklerin des Tourismusprojekts „Poseidonia“ (im Folgenden „DAS PROJEKT“).
Dieses Projekt besteht aus einem Komplex mit 1.319 Apartments mit 1, 2 und 3 Schlafzimmern in fünf Etagen plus teils überdachter Dachterrasse, rund 1.537 Parkplätzen, einem Pool- und Deckbereich sowie einem Geschäftsgebäude mit u. a. Restaurant und Fitnessstudio.
Der EIGENTÜMER erkennt an, dass DIE OPERADORA über umfassende Erfahrung im Hotelbetrieb und in der Verwaltung touristischer Immobilien verfügt (Hotels, Ferienapartments, Eigentumswohnanlagen) und zur effektiven Vermarktung ihre Ressourcen einsetzt.
DIE OPERADORA wurde von der PROMOTORIN und der ADMINISTRADORA zur Verwaltung der Wohnanlage benannt.
Erwägung II:
Im Rahmen der Kaufverträge zwischen dem EIGENTÜMER und dem PROJEKT wurde DIE ADMINISTRADORA zur alleinigen Verwalterin der Ferienvermietung bestimmt. Diese wiederum beauftragte DIE OPERADORA mit der Ausführung.
DIE OPERADORA wird somit verschiedene Einheiten, im Eigentum unterschiedlicher Personen, öffentlich zur kurzfristigen Vermietung anbieten – in verschiedenen Formen wie Unterkunft ohne Verpflegung, mit Frühstück („Continental Plan“) oder All-Inclusive – im Rahmen eines organisierten Vermietungsprogramms.
Erwägung III:
DER EIGENTÜMER hat die folgende Einheit erworben:
Funktionale Einheit Apartment ____________, mit ca. ________ m² Wohnfläche und ________ m² privater Terrasse, gelegen im ________ (____) Stockwerk des Gebäudes ________,
(im Folgenden „DIE EINHEIT“),
Teil des Immobilienprojekts „Poseidonia“, das den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5038 von 1958 unterliegt, in der geänderten Fassung durch das Gesetz 108-05 und seine Verordnungen.
Erwägung IV:
Der EIGENTÜMER beabsichtigt nicht, die Einheit dauerhaft selbst zu nutzen, sondern möchte DIE OPERADORA mit der Vermarktung, Verwaltung und dem Betrieb der Einheit als Hotelapartment innerhalb des CONDOMINIUMS beauftragen – gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen.
ARTIKEL 1 – Vertragsgegenstand
DER EIGENTÜMER beauftragt DIE OPERADORA exklusiv mit der Verwaltung und Vermietung der oben beschriebenen EINHEIT.
DIE OPERADORA nimmt diesen Auftrag zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen an.
Absatz I:
DIE OPERADORA verpflichtet sich zur Bereitstellung hoteltypischer Dienstleistungen gemäß Qualitätsstandards, zur Betreuung der Gäste und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs der Gemeinschaftsanlagen.
Der EIGENTÜMER erklärt sich mit dem Miet- und Verwaltungsprogramm, inklusive Wartung und Nutzung von Annehmlichkeiten, einverstanden und räumt der OPERADORA die exklusive Verwaltungsvollmacht ein.
Er erkennt an, dass das Mietprogramm nach dem Modell eines „Vermietungspools“ geführt wird, bei dem Einnahmen und Ausgaben gemäß einer von der OPERADORA definierten Verteilungsschlüssel aufgeteilt werden.
Absatz II:
DIE OPERADORA versichert, über alle erforderlichen hotelbetrieblichen Lizenzen, Umweltgenehmigungen und qualifiziertes Personal zu verfügen. Sie wird im Namen des Mietprogramms und/oder des CONDOMINIUMS, nach Genehmigung, die nötigen Haftpflichtversicherungen zur Deckung möglicher Unfälle in Gästezimmern oder Gemeinschaftsbereichen empfehlen und abschließen.
Absatz III:
Für buchhalterische Zwecke sowie zur speziellen Verwaltung des Mietprogramms und der Wohnanlage im Projekt Poseidonia wird DIE OPERADORA ausdrücklich ermächtigt, zur Personalbeschaffung, Abrechnung und Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten eine Tochtergesellschaft einzusetzen. Zu diesem Zweck wurde die Gesellschaft OPERADORA _______________ gegründet, die sich zu 99 % im Eigentum der OPERADORA befindet und ausschließlich für die Verwaltung dieses Projekts zuständig ist.
ARTIKEL 2 – Inventar
Mit Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichten sich DER EIGENTÜMER und DIE OPERADORA, ein detailliertes Inventar der in der Einheit enthaltenen Gegenstände zu erstellen.
Dieses Inventar muss Anzahl und Zustand der Gegenstände dokumentieren.
Sollten bestimmte Einrichtungsgegenstände nicht funktionieren oder fehlen (gemäß dem von der OPERADORA definierten Möbel- und Ausstattungspaket), ist der EIGENTÜMER verpflichtet, diese zu entfernen, zu reparieren, zu ersetzen oder neu zu beschaffen – vor Aufnahme der Einheit in das Mietprogramm.
ARTIKEL 3 – Laufzeit
Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren, beginnend mit der offiziellen Eröffnung des Projekts.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils zwei (2) weitere Jahre, sofern keine der Parteien mindestens 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich die Kündigung erklärt.
ARTIKEL 4 – Vergütung
Sobald die Einheit in das Mietprogramm des Projekts aufgenommen wurde, erhält DER EIGENTÜMER eine Vergütung von 70 % des Nettoumsatzes, multipliziert mit dem Verteilungsschlüssel (Verhältniswert) der jeweiligen Einheit.
Dabei gilt:
a) Der Nettoumsatz ergibt sich aus dem Bruttotarif abzüglich Steuern sowie abzüglich Provisionssätze für OTAs (Online Travel Agencies), Reisebüros und Reiseveranstalter.
b) Zusätzlich werden alle Nutzungskosten der Einheit abgezogen, u. a. für Reinigung, Wartung, Strom, Internet, Kabel, Telefon, Haftpflichtversicherung usw.
Für Reinigung und Instandhaltung gilt ein Sondertarif, festgelegt von der OPERADORA (siehe Anhang I).
c) Der verbleibende Betrag wird unter allen Eigentümern im Mietprogramm anteilig verteilt, basierend auf dem Kaufpreis und/oder der Kategorie der Einheit (Verteilungskoeffizient). Dieser wird von der OPERADORA unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren berechnet.
d) Die Hausgeldzahlung (Wartungsgebühr) wird direkt vom Reinertrag abgezogen. Sollte in einem Monat kein ausreichender Ertrag erwirtschaftet werden, ist der EIGENTÜMER verpflichtet, die entsprechenden Wartungskosten selbst zu tragen.
e) Die Ausschüttung der Vergütung an den Eigentümer erfolgt zweimonatlich per Überweisung auf das von ihm angegebene Bankkonto. Bankgebühren für Überweisungen werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
ARTIKEL 5 – Mobiliar, Reparatur und Ersatz
Die Ausstattung der Einheit mit Möbeln, Geräten, Utensilien und Wäsche gemäß dem standardisierten Möbelpaket ist alleinige Verantwortung des EIGENTÜMERS.
Jede Einheit im Mietprogramm muss mit dem gleichen Möbelpaket ausgestattet sein, wie es die PROJEKTENTWICKLERIN verkauft hat, sowie mit weiteren Ausstattungen, die die OPERADORA als erforderlich erachtet (z. B. Safe, elektronische Türschlösser, Kosmetikspiegel etc.).
Siehe Anhang II: Möbelpaket – Änderungen vorbehalten je nach Marktbedarf oder Gästewünschen.
Alle Reparaturen oder Ersatzkäufe innerhalb der Einheit gehen vollständig zu Lasten des EIGENTÜMERS.
Die Einheit muss jederzeit in optimalem Zustand entsprechend den Mietprogrammvorgaben gehalten werden.
Der EIGENTÜMER erkennt normalen Verschleiß durch Nutzung und Umwelteinflüsse an.
DIE OPERADORA ist berechtigt, im Namen des Mietpools Ausgaben für Reparatur, Ersatz oder Wartung zu tätigen – diese werden im „Pool de Renta“ als Betriebsausgaben verbucht.
Bei größeren Ersatzanschaffungen im Möbelpaket wird die Zustimmung des EIGENTÜMERS eingeholt.
Absatz I:
In Notfällen, bei denen eine sofortige Reparatur oder ein Austausch erforderlich ist (z. B. Boiler, Gasleitungen, Stromverteiler, Verkabelung etc.), muss die OPERADORA nicht die Zustimmung des EIGENTÜMERS einholen.
Solche Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs sowie der Sicherheit von Gästen und Personal. Die Kosten trägt der EIGENTÜMER.
Absatz II:
Im Hinblick auf das Mobiliar kann die OPERADORA dem EIGENTÜMER gelegentlich Empfehlungen zur Verbesserung, Reparatur oder zum Austausch unterbreiten.
Der EIGENTÜMER verpflichtet sich, diesen Empfehlungen nachzukommen.
Falls er keine Mittel bereitstellt, kann sich das negativ auf die Vermietbarkeit der Einheit auswirken.
Die OPERADORA ist dann berechtigt, die Einheit vorübergehend aus dem Mietpool auszuschließen, die Vergütung auszusetzen und ggf. den Vertrag zu kündigen, ohne dass dem EIGENTÜMER daraus Ansprüche entstehen.
ARTIKEL 6: Nutzungsrecht durch den Eigentümer
Der EIGENTÜMER hat das Recht, seine Einheit oder eine gleichwertige Kategorieeinheit selbst zu nutzen – sei es persönlich, durch direkte Familienangehörige (Eltern, Ehepartner, Kinder und/oder Geschwister) oder durch Begleitpersonen. Dieses Nutzungsrecht wird in Form eines Punktekontos von insgesamt 30 Punkten pro Kalenderjahr gewährt. Der Punkteverbrauch richtet sich nach den jeweiligen Saisonzeiten:
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1 Punkt/Nacht in der Nebensaison
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2 Punkte/Nacht in der Hochsaison
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3 Punkte/Nacht in der Spitzensaison
Die Definition der Saisonzeiten erfolgt gemäß dem Anhang III (Tarifübersicht nach Saison). Der EIGENTÜMER kann seine Einheit nur garantiert nutzen, wenn eine Reservierung mindestens drei (3) Monate im Voraus bei der BETREIBERIN eingeht und schriftlich bestätigt wird. Für kurzfristigere Buchungen gelten dieselben Bedingungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Die BETREIBERIN wird sich bemühen, dem EIGENTÜMER nach Möglichkeit seine eigene Einheit zuzuteilen; ist diese belegt, erfolgt die Zuteilung einer gleichwertigen Einheit.
Hinweis: Reinigungskosten während der Nutzung durch den EIGENTÜMER trägt dieser selbst; die Leistungen sind an der Rezeption gemäß Tarifliste buchbar.
Absatz I: Reservierungen durch den EIGENTÜMER sind schriftlich mit einer Vorlaufzeit von drei (3) Monaten zu beantragen und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die BETREIBERIN als verbindlich.
Absatz II: Nicht genutzte Punkte verfallen am Jahresende. Eine Übertragung oder Anrechnung auf das Folgejahr ist ausgeschlossen.
Absatz III: Möchte der EIGENTÜMER mehr Nächte als durch die 30 Punkte abgedeckt nutzen und dennoch im Mietpool verbleiben, kann er diese zusätzlichen Nächte zum Vorzugspreis für Eigentümer buchen. Diese Kosten können wahlweise direkt gezahlt oder vom Netto-Mietertrag abgezogen werden.
Absatz IV: Bei langfristiger Eigennutzung (z. B. Saisonaufenthalt) ist eine schriftliche Mitteilung mindestens sechs (6) Monate im Voraus erforderlich. Für diese Zeit wird die Einheit aus dem Mietpool genommen. Während des Aufenthalts übernimmt der EIGENTÜMER alle Verbrauchskosten (Strom, Internet, TV etc.). Vor einer Wiederaufnahme in das Mietprogramm erfolgt eine Inspektion. Notwendige Reparaturen trägt der EIGENTÜMER. Für jede Reaktivierung fällt eine Gebühr von US$ 250,00 an. Eine vorzeitige Abmeldung ist nach Verbrauch der Punkte nicht zulässig.
ARTIKEL 7: Vertragsverletzung und Rechtsmittel
Verletzt eine Partei ihre vertraglichen Pflichten, hat die andere Partei das Recht zur Kündigung, sofern der Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wurde. Bei komplexeren Mängeln kann diese Frist verlängert werden, sofern mit der Behebung unverzüglich begonnen wird.
Absatz I: Sollte der EIGENTÜMER einen fälligen Betrag nicht bezahlen, kann die BETREIBERIN diesen Betrag – ohne Verpflichtung – in dessen Namen begleichen. Die Summe wird automatisch vom Anteil des EIGENTÜMERS an den Mieteinnahmen abgezogen, sofern sie im bimestralen Abrechnungsbericht aufgeführt ist.
Absatz II: Bei fehlenden oder unzureichenden Einnahmen werden eingehende Zahlungen des EIGENTÜMERS zuerst auf die laufenden Betriebskosten (z. B. Strom, Internet) und anschließend auf die Instandhaltungsgebühr angerechnet. Offene Salden müssen fristgerecht beglichen werden.
ARTIKEL 8: Kündigung des Vertrags
A) Kündigung durch die BETREIBERIN
Die BETREIBERIN kann den Vertrag kündigen, wenn:
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Der EIGENTÜMER die Möblierungsvorgaben nicht einhält oder die Einheit die Anforderungen des Mietprogramms nicht erfüllt.
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Der EIGENTÜMER gegen vertragliche Pflichten verstößt und Fristen versäumt.
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Die BETREIBERIN ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
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Der EIGENTÜMER mit Zahlungen über 30 Tage in Verzug ist (z. B. Strom, Instandhaltung).
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Nach schriftlicher Mitteilung mindestens 60 Tage im Voraus – mit oder ohne Angabe von Gründen.
B) Kündigung durch den EIGENTÜMER
Der EIGENTÜMER kann den Vertrag kündigen, wenn die BETREIBERIN ihre Verpflichtungen verletzt und der Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird.
ARTIKEL 9: Folgen der Kündigung
Im Kündigungsfall bemüht sich die BETREIBERIN, bestehende Reservierungen auf vergleichbare Einheiten umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, verpflichtet sich der EIGENTÜMER, die bestehenden Buchungen dennoch zu erfüllen und im Mietprogramm zu verbleiben, bis alle Reservierungen abgewickelt sind.
Bis dahin gelten weiterhin alle Rechte und Pflichten bezüglich Einnahmen und Kosten.
Absatz I: Bei Vertragsende ersetzt die BETREIBERIN beschädigte Gegenstände aus dem ursprünglichen Inventar – mit Ausnahme von regulärem Verschleiß.
Absatz II: Nach Vertragsende muss der EIGENTÜMER das elektronische Hoteltürschloss auf eigene Kosten durch ein alternatives Schloss ersetzen.
ARTIKEL 10: Verhalten während Eigennutzung
Der EIGENTÜMER verpflichtet sich, während der Eigennutzung seiner Einheit alle geltenden Hausordnungen, Sicherheitsstandards und Regelungen des Projekts einzuhalten.
